Auswahlverfahren
In der Regel können bei einer größeren
Grundgesamtheit nicht alle
Merkmalsträger direkt untersucht werden. Es wird daher eine
Stichprobe aus der Grundgesamtheit gezogen, deren Erhebungsergebnisse stellvertretend für die Grundgesamtheit Auskunft geben sollen. Man unterscheidet drei übergeordnete Typen von Auswahlverfahren, um eine Stichprobe zu ziehen: die
Zufallsauswahl, die bewusste bzw. systematische Auswahl (siehe
Quotenauswahl) und die willkürliche Auswahl. Für
repräsentative Befragungen werden zumeist Zufallsauswahlen verwendet, zum Teil aber auch systematische Auswahlverfahren. Die willkürliche Auswahl lässt keine Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit zu. Beispiele für die willkürliche Auswahl sind die meisten Onlineumfragen, selektive Kundeninterviews, Hörerumfragen im Radio usw.